Corona hat uns alle fest im Griff, Veranstaltungen sind nicht möglich, Proben momentan gar nicht und Vorstandssitzungen entweder per Videokonferenz oder telefonisch. Was ist an Vorstandsarbeit möglich? Und die Jahreshauptversammlung? Kann die stattfinden?

Die meisten Satzungen enthalten auch den Punkt „Jahreshauptversammlung“. Sie ist mit der wichtigste Termin im Chorjahr. Wahlen, Finanzen und Termine werden besprochen und abgestimmt. Nur, was mache ich als Vorstand, wenn die Versammlung dieses Jahr nicht abgehalten werden konnte? Was muss ich dann beachten oder wie kann ich die Versammlung alternativ abhalten?

Wir dürfen mit Zustimmung der Autoren hier 2 Informationen veröffentlichen, die sich genau mit dieser Fragestellung beschäftigen.

Aus der Zeitschrift „Geld & Recht“ den Artikel von Herrn Wilhelm Achelpöhler aus Münster, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Keine Jahresversammlung?
Aus dem CV NRW den Artikel „Vereinsrecht Coronapandemie“ von Herrn Christoph Krekeler, Vizepräsident „Recht“ im CV NRW Vereinsrecht Coronapandemie

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